ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN
GrafikDesignoBüro fideldesigno • Fidel Pfefferkorn • A-6655 Steeg • Hägerau 34a
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Das :Grafikdesignbüro „fideldesigno“ in folge als :DesignBüro bezeichnet - erbringt
seine Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem
:DesignBüro schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich
anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das :DesignBüro bedarf es
nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch
eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot vom :DesignBüro bzw.
der Auftrag des Kunden. Die Angebote
vom :DesignBüro sind freibleibend und unverbindlich.
1.6. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags
durch das :DesignBüro zustande. Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder einer
allfälligen Auftragsbestätigung durch das :DesignBüro, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche änderungen des
Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens
besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des :DesignBüro.
2.2 Alle Leistungen vom :DesignBüro (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen,
Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und Schriftlich freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe des Druckgutes kann keine Gewährleistung für den rechtzeitigen erhalt der Ware gegeben werden.
2.3 Der Kunde wird dem :DesignBüro zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für
die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er
wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde
trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von dem :DesignBüro wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos,
Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das :DesignBüro haftet nicht
wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird das :DesignBüro wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch
genommen, so hält der Kunde das :DesignBüro schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch
eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Das :DesignBüro ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu
substituieren (”Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des
Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Das :Grafikdesignbüro wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und
darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit das :DesignBüro notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer
keine Erfüllungsgehilfen des :DesignBüro.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd
und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von :DesignBüro schriftlich zu
bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung vom :DesignBüro aus Gründen, die sie nicht
zu vertreten hat, wie zB. Ereignisse
höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für
die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche
Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das :DesignBüro berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
4.3 Befindet sich das :DesignBüro in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem
:DesignBüro schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei
Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des :DesignBüro.
5. Vorzeitige Auflösung vom Vertrag
5.1 Das :DesignBüro ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer
Nachfrist weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungs-pflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des :DesignBüro weder
Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des :DesignBüro eine taugliche Sicherheit leistet; d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn das :DesignBüro fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von
14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des :DesignBüro für jede einzelne Leistung,
sobald diese erbracht wurde. Das :DesignBüro ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Bei Aufträge die sich
über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das :DesignBüro berechtigt,
Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung
im Einzelfall hat das :DesignBüro für die erbrachten Leistungen und die überlassung der urheber- und
kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen vom :DesignBüro, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden
gesondert entlohnt.
6.4 Kostenvoranschläge vom :DesignBüro sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen
Kosten die vom :DesignBüro schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird das
:DesignBüro den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden
genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig
kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine
gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein
als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten die dem :DesignBüro, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht
werden, gebührt dem :DesignBüro das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird
ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte;
nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Rechnungsbertag wird nach Rechnungserhalt binnen zehn Kalendertagen ohne
Abzug zur Zahlung fällig,
sofern nicht anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger
Aufwendungen. Die von :DesignBüro gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich
aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des :DesignBüro.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.
Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall
des Zahlungsverzugs, dem :DesignBüro die entstehenden
Mahn- und Inkassospesen,
soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Dies
umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie
eines Mahnschreibens eines mit der
Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das :DesignBüro sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem
Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist das
:DesignBüro nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich das :DesignBüro für den Fall der nicht fristgerechten
Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die
sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld
zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des :DesignBüro aufzurechnen, außer
die Forderung des Kunden wurde von :DesignBüro schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen vom :DesignBüro, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen,
Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben
ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum vom :DesignBüro und können vom
:DesignBüro jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde
erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung (nicht der Vervielfältigung) für den vereinbarten Verwendungszweck.
Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen vom :DesignBüro jedoch ausschließlich in
Europa nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen vom :DesignBüro setzt in jedem Fall
die vollständige Bezahlung der vom :DesignBüro dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2 änderungen von Leistungen des :DesignBüro, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch
für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des :DesignBüro und - soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt
sind - des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen des :DesignBüro, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung vom :DesignBüro
erforderlich. Dafür
steht dem :DesignBüro und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen des :DesignBüro bzw. von Werbemitteln, für
die das :DesignBüro
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des :DesignBürovertrages unabhängig
davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung des :DesignBüro notwendig.
8.5 Dafür steht dem :DesignBüro im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag
vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der
im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
8.6 Der Kunde haftet des :DesignBüro für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung
angemessenen Honorars.
9. Kennzeichnung
9.1 Das :DesignBüro ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das :DesignBüro
und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Das :DesignBüro ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf
eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden
bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb
von drei Tagen nach Leistung durch
das :DesignBüro schriftlich geltend zu machen und
zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger
Reklamationen steht dem Kunden
nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch das
:DesignBüro zu. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln
ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der
Lieferung durch das :DesignBüro zu. Das :DesignBüro wird die Mängel in angemessener Frist beheben,
wobei der Kunde dem :DesignBüro alle
zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Das :DesignBüro ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn
diese unmöglich oder für
das :DesignBüro mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-,
urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Das :DesignBüro haftet nicht für die Richtigkeit von
Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Das Recht zum
Regress gegenüber dem :DesignBüro gemäß
§ 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
11. Haftung und Produkthafung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des :DesignBüro für Sach- oder Vermögensschäden
des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden,
entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger
Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung des :DesignBüro für Ansprüche, die auf Grund der von dem :DesignBüro erbrachten
Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn das :DesignBüro dem Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für
sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet das
:DesignBüro nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatz-
forderungen
oder sonstige Ansprüche
Dritter; der Kunde hat das :DesignBüro diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens;
jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des :DesignBüro. Schadenersatzanspruche
sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das :DesignBüro die vom Kunden
bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist
einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche
zwischen dem :DesignBüro und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des :DesignBüro. Bei Versand geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald
das :DesignBüro die Ware dem von ihr gewählten Beförderungs-unternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem :DesignBüro und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird
das für den Sitz des :DesignBüro sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet
dessen ist das :DesignBüro berechtigt,
den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Stand: Mai 2010
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